Auch weiterhin sollen Eltern, deren Kinder in der Tagespflege betreut werden, benachteiligt werden. Die CDU-Kreistagsfraktion will diese Ungleichbehandlung im Landkreis ändern. |
Ab 01.08.2018 sollen Eltern von Kindern zwischen 3 – 6 Jahren einen Anspruch auf kostenfreie Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesstätten haben. Die private Betreuung im Rahmen der Kindertagespflege ist hingegen von den Eltern zu zahlen.Die CDU-Kreistagsfraktion findet, dass diese Ungleichbehandlung zumindest bei uns im Landkreis Gifhorn beseitigt werden muss. Die betroffenen Eltern sollen die gleiche Beitragsfreistellung erhalten, wie Eltern, deren Kinder in Kindertagesstätten der Kommunen oder freier Träger betreut werden. Gemeinsam mit den Koalitionspartnern wurde ein entsprechenden Antrag in den Jugendhilfeausschuss eingebracht. |
Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar“Die private Kindestagespflege ist für die Eltern im Landkreis ein wichtiger Bestandteil zur Sicherstellung der Kinderbetreuung,” erläutert CDU-Fraktionsvorsitzende Telse Dirksmeyer-Vielhauer (Foto).“Es ist nicht nachvollziehbar, warum Eltern, die ihre Kinder von Tagespflegepersonen betreuen lassen, anders gestellt werden, als Eltern deren Kinder in einer Kita betreut werden.“ |
[fett]Geplanten Nachbesserungen im Gesetzentwurf reichen nicht aus[fett/]Auch nach der erfolgten Einigung der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden besteht die Benachteiligung weiterhin. Die Nachbesserung betrifft nur Fälle, in denen Eltern gezwungen sind die private Tagespflege in Anspruch zu nehmen, weil die Kommunen nicht genügend Betreuungsplätze in Kindertagesstätten zu Verfügung stellen können. Nur unter dieser Voraussetzung sollen die Gebühren auch für die Tagespflege abgeschafft werden.
Eltern habe aber häufig andere Gründe, ihre Kinder von Tagespflegekräften betreuen zu lassen. Insbesondere die meist viel großer Flexibilität ist ein entscheidener Aspekt. Sollte die Gesetzeslage vom Land angepasst werden, soll der Landkreis die beantragte Finanzierung einstellen. |