Das Thema Stärkung der Kindestagespflege liegt der CDU-Kreistagsfraktion seit langem am Herzen. Kindertagespflegepersonen, landläufig noch immer Tagesmütter genannt, sind selbstständig tätig und betreuen insbesondere Kinder unter drei Jahren. Sie erfüllen denselben Auftrag wie Kindertageseinrichtungen und leisten im Landkreis eine sehr gute und unverzichtbare Arbeit bei der Kinderbetreuung.
Für ihre Tätigkeit erhalten sie Vergütungsbeträge vom Landkreis. Bereits in der Vergangenheit haben wir uns für die Erhöhung der Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen eingesetzt und diese auch durchgesetzt.
Endlich auch Entgelt bei Krankheit und Urlaub
Um weitere Verbesserungen einzuführen haben Abgeordnete aus unserer Fraktion als Mitglieder in der Arbeitsgruppe Kindestagespflege mitgearbeitet. In der Arbeitsgruppe wurde zusammengetragen, welche Veränderungen aus Sicht der Tagespflegepersonen notwendig sind. Ganz vorne auf der Liste standen die Weiterzahlung der Vergütungsbeiträge bei Krankheit und Urlaub der Tagespflegepersonen sowie bei Krankheit des Kindes.
Als Ergebnis hat die Landkreisverwaltung den Entwurf einer neuen Satzung ausgearbeitet, in den viele Forderungen der Tagespflegepersonen und der Politik eingeflossen sind. Sie stellt eine erhebliche Verbesserung dar, in die wir künftig noch weitere Änderungen einbringen wollen.
Diese Satzung soll möglichst schnell im Kreistag verabschiedet werden, damit die endlich durchgesetzten positiven Errungenschaften schnellstmöglich umgesetzt werden.
Wermutstropfen Elternbeiträge
Ein Wermutstropfen, der einigen Tagespflegepersonen Sorgen bereitet, ist allerdings die enthaltene Regelung der Elternbeiträge. Bisher gelten in den einzelnen Gebietseinheiten 16 unterschiedliche Beitragsstaffeln für die von den Eltern zu zahlenden Beiträge. Künftig muss die Beitragsstaffel aus rechtlichen Gründen in der Satzung stehen, sonst ist sie unwirksam. Die neue Beitragsstaffel legt einen Durchschnittswert zugrunde. Hierdurch kann es in einigen Kommunen dazu kommen, dass die Kindertagespflege teurer wird, als die Betreuung in einer Kita.
Diese Regelung gefällt uns auch nicht. Leider sind uns da im Moment aufgrund der rechtlichen Anforderungen die Hände gebunden. Ein bloßer Verweis auf die bisherige Praxis der Beitragserhebung von den Eltern ist nicht zulässig.
Eine Verweigerung der Zustimmung zu der neuen Satzung würde dazu führen, dass die erheblichen Verbesserungen voraussichtlich für einen längeren Zeitraum nicht in Kraft treten können. Aus diesem Grund beabsichtigen wir als Fraktion dem vorgelegten Satzungsentwurf zuzustimmen.
Weitere Verbesserungen beabsichtigt
Unabhängig davon werden wir weiter nach Wegen suchen, die Satzung zu verbessern und auch diese Unstimmigkeit zu ändern. Schließlich sind die Tagespflegepersonen im Landkreis ein sehr wichtiger Pfeiler bei der Kinderbetreuung.
Auf dem Foto (von links): Karin Single, Fachbereichsleitung Kinder, Jugend und Familie, DRK Kreisverband Gifhorn e. V., Annette Meyer-Kassner, Leiterin Familienbüro Gifhorn und Martina Jordan vom Kindertagespflegebüro gaben den CDU-Kreistagsabgeordneten wichtige weitere Informationen zum Thema Kindestagespflege